Unternehmensberatung – für Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (BAFA)

Die Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen).

Fördersumme

Bis zu 3.000 € sind möglich. Der Zuschuss beträgt:

50%

Infos dazu: Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) >>

 


Die Schritte

  • Sie vereinbaren ein Beratungsgespräch, damit wir Ihren Bedarf genau definieren können.
  • Sie bekommen von mir ein unverbindliches Angebot.
  • Sie füllen das Online-Antrags-Formular aus. Zum Formular >>
  • Ihr Antrag auf Förderung wird bewilligt, und wir können mit der Beratung beginnen.
  • Die Beratungstermine werden so gelegt, dass es Ihrer Gründung und den anstehenden Themen am besten dient: eine Einzelstunde pro Woche oder auch mehrere Stunden am Stück.
  • Nach Beendigung der Beratung wird die gesamte Summe abgerechnet, und Sie bekommen einen Bericht über die Beratung. Je nach Förderungszuschlag bezahlen Sie nur Ihren Anteil der Summe zzgl. MwSt.