Potentialberatung

Hier geht es darum, brachliegendes Potenzial zu identifizieren und zu aktivieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten, die Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit Personal- oder Arbeitsthemen einleiten wollen.

Potentialberatung setzt auf Teamarbeit

Beratung findet im Unternehmen und unter Einbeziehung der Beschäftigten statt.

 

 

Fördersumme

Bis zu 400 € Zuschuss je Beratertag bei maximal 8 Beratertagen

40 % Förderquote

 

 

Weitere Infos dazu: Förderprogramm Potentialberatung >>

 

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung des Unternehmens durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung. (IHK, HWK, Wirtschaftsförderung, Regionalpartner oder an der G.I.B NRW (https://www.gib.nrw.de)).

 

Bei positiver Stellungnahme der Beratungsstelle wird eine Beratungsgutschein ausgestellt und die Potentialberatung kann beginnen. Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung auf dem vorgesehenen Antragsformular beantragt.

 


Die Schritte

  • Sie vereinbaren ein Beratungsgespräch, damit wir Ihren Bedarf genau definieren können.
  • Sie bekommen von mir ein unverbindliches Angebot.
  • Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit einer Beratungsstelle für Potentialberatung*.
  • Bei positiver Stellungnahme** der Beratungsstelle können wir mit der Beratung beginnen.
  • Die Beratungstermine werden so gelegt, dass es Ihrer Gründung und den anstehenden Themen am besten dient.
  • Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung auf dem vorgesehenen Antragsformular beantragt.

* Antragsstelle ist die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. sowie IHK zu Köln oder der Handwerkskammer.