Hier geht es darum, brachliegendes Potenzial zu identifizieren und zu aktivieren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten, die Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit Personal- oder
Arbeitsthemen einleiten wollen.
Beratung findet im Unternehmen und unter Einbeziehung der Beschäftigten statt.
Bis zu 400 € Zuschuss je Beratertag bei maximal 8 Beratertagen
40 % Förderquote
Weitere Infos dazu: Förderprogramm Potentialberatung >>
Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung des Unternehmens durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung. (IHK, HWK, Wirtschaftsförderung, Regionalpartner oder an der G.I.B NRW (https://www.gib.nrw.de)).
Bei positiver Stellungnahme der Beratungsstelle wird eine Beratungsgutschein ausgestellt und die Potentialberatung kann beginnen. Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung auf dem vorgesehenen Antragsformular beantragt.
* Antragsstelle ist die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. sowie IHK zu Köln oder der Handwerkskammer.